Firma Goress, Fals vertraglich nicht anders vereinbert ist, arbeitet ausschlislich nach eigene AGB.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen werden durch unsere Auftragsbestätigung, mit der jeder Auftrag erst zu Stande kommt, Vertragsinhalt, soweit nicht für den Einzelfall in dem schriftlichen Text Abweichungen enthalten sind.
Die Lieferer erbringt ihre Dienstleistungen in der Deutschland, Österich Schweiz, und dem Fürstentum Liechtenstein. Nach schriftlische vereinbarung Produkte können in alle andere Länder zugestellt.
Bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch dann berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten grundsätzlich auch für die Besteller, die eigene Einkaufsbedingungen haben, es sei denn, der Goress hat diese Einkaufsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Im Übrigen bleibt der Vertrag auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.